Senioren

Grundsatzurteil zu Sterbehilfe begrüßt



Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten durch Patientenverfügung gestärkt wurde, erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller: “Mit dem heutigen Urteil ist es gelungen, das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung in erheblichem Maße zu stärken. Ärzten wird demnach ein Spielraum zugestanden, künftig lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen, bevor der eigentliche Vorgang des Sterbens eingesetzt hat. Dem mutmaßlichen Willen der Patienten wird damit in erheblichem Maße entsprochen. Das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung wird durch die aufgewertete Patientenverfüg gestärkt.

Das Urteil aus Karlsruhe wird mit Sicherheit zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe beitragen. Die rechtliche Grauzone zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe wird ein Stück weit erhellt. Rechtssicherheit für Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal ist ohne Frage von zentraler Bedeutung in einem derart sensiblen Berufszweig. Es ist wünschenswert, das generelle Recht auf Selbstbestimmung der Menschen, die Förderung individueller Entscheidungsautonomie, zu entkriminalisieren und zu stärken. Wir sprechen uns allerdings nach wie vor vehement gegen gezielte Tötung aus, wie es in verschiedenen Fällen in der Vergangenheit, zum Teil gewerblich, praktiziert wurde.”

[Quelle: BDH]

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One Response to “Grundsatzurteil zu Sterbehilfe begrüßt”

  1. On 20. August 2010 at 18:15 sgs responded with... #

    Der Kommentarvon Frau Ilse Müller ist leider nicht zutreffend. Das Recht, dass keine gewünschten lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden, bestand auch vor dem BHG-Urteil. Im Fall Putz ging es hingegen um die Frage, ob ein Rechtsanwalt seiner Mandantin raten durfte, die Schläuche für eine Magensonde der im Koma liegenden Mutter zu durchtrennen, um dem – nur mündlich überlieferten Willen der Mutter – zu entsprechen. Letztlich ist bei diesem Fall nur der Rechtsanwalt der Gewinner, da er viele Publicity verbuchen durfte. Die Mutter starb zwei Wochen später mit einer neuer Magensonde an den Folgen ihrer Krankheit und die Tochter hat sich zu einem Akt der Selbstjustiz hinreißen lassen, der der Mutter eher Leiden zugefügt hat also es zu mindern. Dieses Urteil zeigt außerdem das Risiko auf, dass bereits ein mündlich geäußerter Wille oder sogar eine interpretierter Wille ausreicht, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden. Wer dies verhindern will, sollte eine gut formulierte Patientenverfügung, welche mit einem Arzt abgestimmt wurde, verfassen.

    Nähere Information zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe unter: http://www.cdl-rlp.de

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