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Mindestlohn für polnische Pflegekräfte ab Januar 2017

Gerechter Lohn

Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, sehen sich die Angehörigen mit großen physischen und psychischen Herausforderungen konfrontiert. Das gilt im Besonderen, wenn die pflegebedürftige Person eine 24-Stunden-Pflege benötigt. Beruf und Familie lassen eine dermaßen zeitaufwendige Pflege in den meisten Fällen nicht zu. Trotzdem möchte man den geliebten Menschen in guten und fachgerecht ausgebildeten Händen wissen. Hier kommen professionelle Agenturen ins Spiel, die unter Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen, Betreuungskräfte aus dem europäischen Ausland vermitteln. Dabei gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für polnische Betreuungskräfte (W) und wird entsprechend angepasst. Was ändert sich ab Januar 2017 in puncto Mindestlohn und was ist ansonsten zu beachten, damit es zu einer fürsorglichen Pflege kommt?

Der Mindestlohn – eine gute Betreuung hat ihren Preis

Eine Person, die in Vollzeit einer Beschäftigung nachgeht, sollte auch den Lebensunterhalt bestreiten können. Dieser Grundgedanke führte im Januar 2015 zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Ein wichtiger Schritt, da viele Berufe nicht die nötige Anerkennung fanden. Dazu zählten lange Zeit auch die Pflegeberufe. Denn erst, wenn es einen selber trifft, oder ein Angehöriger aufopfernde Pflege benötigt, erkennen wir, welchen hohen Stellenwert die Pflege besitzt. Das haben auch andere Länder wie Polen erkannt und den Stundenlohn im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten angepasst. So beschloss das polnische Parlament, dass der Arbeitslohn pro Stunde auf 12 Zloty (2,70 €) angehoben wird. Im Jahr 2017 ist eine weitere Anhebung auf 13 Zloty (2,90 €) pro Arbeitsstunde geplant. Doch was bedeutet dies für polnische Pflegekräfte, die in Deutschland beschäftigt sind?

Eine moderate Anhebung des Mindestlohns für faire Arbeitsbedingungen

Die rechtliche Grundlage für eine legale Beschäftigung von polnischen Pflegekräften stellt das Entsendemodell dar, das den EU-Richtlinien entsprechen muss. Das bedeutet unter anderem, dass die polnische Pflegekraft im Heimatland krankenversichert ist und dort gemäß der jeweiligen Vorschriften Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entrichtet. Diese ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird im sogenannten „Formblatt A1“ dokumentiert, das von der ausländischen Sozialversicherungsbehörde ausgestellt wird und den Aufenthalt der Pflegekraft legitimiert. Gemäß den EU-Entsenderichtlinien werden die Pflegekräfte für einen vorab definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Da ist es nur fair, wenn der gesetzliche Mindestlohn auch für polnische Pflegekräfte gilt. Lag dieser bislang bei 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde, soll er am 1. Januar 2017 auf 8,84 € brutto angehoben werden. Das führt dazu, dass die Kosten für eine Pflegekraft aus Polen ab dem 1. Januar 2017 ebenfalls leicht ansteigen werden. Doch es lässt sich sagen, dass die Preiserhöhung im Rahmen bleibt und immer noch ein wesentlicher Unterschied zum kostenintensiven Aufenthalt im Altersheim besteht. Dringend abgeraten wird davon, illegale Pflegekräfte zu beschäftigen.

Illegal sparen wollen – das kann teuer werden

Es kann gar nicht eindringlich genug darauf hingewiesen werden, wie wichtig es ist, eine professionelle Agentur mit der Vermittlung einer polnischen Pflegekraft für die 24 Stunden Pflege (W) zu beauftragen. Eine erfahrene Vermittlungsagentur kennt sich mit den Richtlinien und Arbeitsbestimmungen aus und kann für eine perfekte Rundum-Betreuung Sorge tragen. Das bedeutet unter anderem, dass Arbeitszeiten eingehalten und verschiedene Betreuungskräfte koordiniert werden müssen. Die Folgen illegaler Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal können indessen dramatisch sein. Bei einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis drohen Bußgelder bis zu 500.000 €. Bei hinterzogener Lohnsteuer und nicht geleisteten Sozialabgaben sogar mehrjährige Freiheitsstrafen. Zudem müssen alle Beiträge, Steuern und Abgaben nachgezahlt werden und die Familie muss die Kosten für die Heimreise der Pflegekraft übernehmen. Deshalb besser eine Vermittlungsagentur kontaktieren, die über mehrjährige Erfahrung verfügt und transparent über alle wichtigen Punkte aufklärt. Außerdem darauf achten, dass es vor Pflegedienstbeginn zu keinen versteckten Kosten kommt.

(Bildquelle: stevepb @ pixabay.de)


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